WIR SIND ZUGELASSEN FÜR ARBEITEN MIT SCHWACHGEBUNDENEM ASBEST

Die Sanierung von schwachgebundenem Asbest darf nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden, da bei unsachgemäßer Handhabung gefährliche Asbestfasern freigesetzt werden können. Unsere Firma ist vom Regierungspräsidium Stuttgart gemäß § 8 Abs. 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als Fachbetrieb zugelassen, um Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form sicher und fachgerecht durchzuführen.

ASBEST

Asbest ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe natürlich vorkommender, faserförmiger Silikatminerale. Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit, Festigkeit und chemischen Beständigkeit wurde Asbest bis in die 1990er Jahre in zahlreichen Bau- und Industrieprodukten eingesetzt. Seitdem ist die Verarbeitung und Verwendung in vielen Ländern – darunter Deutschland – verboten, da Asbestfasern schwere gesundheitliche Schäden verursachen können.

ASBESTSANIERUNG VON FLOORFLEX-/VINYLPLATTEN NACH TRGS 519

  • ERKENNEN & BEWERTEN

    Floorflex- und alte Vinylplatten enthalten oft Asbest. Vor Sanierungsbeginn ist eine fachgerechte Analyse erforderlich, um Gefährdungen zu bewerten.

  • SANIERUNG NACH TRGS 519

    Die Entfernung erfolgt emissionsarm mit geeigneten Verfahren gemäß BT 33.6. Staubarme Techniken und persönliche Schutzausrüstung sind zwingend erforderlich.

  • ENTSORGUNG & SICHERHEIT

    Asbesthaltige Materialien werden vorschriftsmäßig verpackt und entsorgt. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachbetrieben mit Sachkunde nach TRGS 519 durchgeführt werden.

ASBESTSANIERUNG VON ESTRICHEN NACH TRGS 519

  • ERKENNEN & BEWERTEN

    Asbest wurde früher Estrichen beigemischt, um die Festigkeit zu erhöhen. Vor Sanierungsarbeiten ist eine Analyse notwendig, um eine potenzielle Belastung festzustellen.

  • SANIERUNG NACH TRGS 519

    Die Entfernung muss staubarm erfolgen. Persönliche Schutzausrüstung und Sicherheitsmaßnahmen sind zwingend notwendig. Dies kann durch ein emissionsarmes Verfahren oder in einem Schwarz-Weiß-Bereich erfolgen.

  • ENTSORGUNG & SICHERHEIT

    Der asbesthaltige Estrich wird gemäß den Vorschriften sicher verpackt und entsorgt. Die Arbeiten dürfen nur von Fachbetrieben mit TRGS-519-Sachkunde durchgeführt werden.

WEITERE LEISTUNGEN NACH TRGS 519

ASBESTZEMENT

Asbestzement wurde für Dachplatten, Rohre und Fassaden verwendet. Solange das Material unbeschädigt ist, besteht kein akutes Risiko. Bei Sanierung oder Abbruch sind Schutzmaßnahmen erforderlich.

BRANDSCHUTZKLAPPEN

Ältere Brandschutzklappen enthalten oft asbesthaltige Dichtungen und Blätter. Bei Wartung oder Austausch müssen diese fachgerecht entfernt und durch moderne Systeme ersetzt werden.

FLIESEN UND SPACHTELMASSE

Asbest wurde früher in Fliesenklebern und Spachtelmassen verwendet. Beim Entfernen kann es zu Faseraustritt kommen, daher ist eine staubarme Sanierung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen notwendig.

WANDANSTRICHE

Asbesthaltige Farben und Anstriche wurden früher aufgrund ihrer Hitzebeständigkeit und Langlebigkeit oft in Gebäuden eingesetzt, insbesondere auf Wänden und Decken. Diese Farben enthalten Asbestfasern, die beim Abschleifen oder Abtragen freigesetzt werden können, was eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellt.

HERSTELLEN VON BOHRLÖCHERN IN ASBESTHALTIGEM ESTRICH

Eine Sanierung Ihres asbesthaltigen Estrichs ist nicht nötig, aber Sie benötigen Bohrungen für Rammschütze oder Regalfüße? Mit dem BT 23 Verfahren bohren wir präzise und sicher.

WO KANN ASBEST NOCH VORKOMMEN?

  • Nachtspeicheröfen
  • Fassaden und Dächer
  • Wand- und Deckenverkleidungen (Putz, Gips, Spritzasbest)
  • Dichtungen (z. B. bei Fenstern, Türen, Heizungen)
  • Kabel- und Rohrisolierungen
  • Kessel- und Ofenverkleidungen
  • Lüftungskanäle
  • Dichtungen in Industrieanlagen